Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde. Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters richtig und verantwortungsvoll zu handeln.
Die allgemeine Sachkunde, ab dem 01.06.2023, für neue HundehalterInnen und neue Hundeanmeldungen in Niederösterreich umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Dieser Sachkundenachweis in Niederösterreich heißt NÖ Hundepass oder allgemeine Sachkunde.
Über die Teilnahme an dem Hundehalte Sachkunde Vortrag zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde gemäß § 4 Abs. 4 haben die Tierärztin oder der Tierarzt und die fachkundige Person eine Bestätigung, den sogenannten NÖ Hundepass, auszustellen. Der NÖ Hundepass, die allgemeine Sachkunde, hat bestimmte Angaben zu enthalten, um eine zweifelsfreie Zuordnung der beteiligten Personen hinsichtlich der Teilnahme an den Informationsveranstaltungen vornehmen zu können.
Der neue Hundehalter oder die neue Hundehalterin eines Hundes hat den Nachweis der allgemeinen Sachkunde grundsätzlich bei der Meldung zu erbringen. Sollte dieser jedoch bei der Meldung noch nicht vorliegen ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen.
Der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter für einen Hund erworbene Nachweis der allgemeinen Sachkunde gilt auch als Nachweis für weitere Hundehaltungen. Die allgemeine Sachkunde ist vom Halter des Hundes somit „Nur einmal im Leben“ zu absolvieren.
Aus den Übergangsbestimmungen ergibt sich, dass für alle Hunde (auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde) die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen ist.
Erst wenn ein weiterer Hund (ab dem 1. Juni 2023) vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde – dieser gilt jedoch auch dann als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen – zu absolvieren.
Wir freuen uns Ihnen diesen NÖ Hundepass, die allgemeine Sachkunde für neue Hundehalter, direkt bei uns gemeinsam mit einem Tierarzt anbieten zu können. Kontaktieren Sie uns gerne unter: office(at)adler-dogs.at
Weitere Detail-Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehaltesachkunde finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter: www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
NÖ Hundepass: Die allgemeine Hunde-Sachkunde für neue HundehalterInnen und neue Hundeanmeldungen in Niederösterreich bei ADLER DOGS! Online NÖ Hundepass oder NÖ Hundepass in Präsenz:
Hier finden Sie alle Termine zum Sachkundenachweis NÖ - NÖ Hundepass.