TIERWISSEN HUND
Sachkundenachweis für HundehalterInnen in Österreich!
Wer ab 1. Juli 2026 in Österreich einen Hund neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten.
Wer ab 1. Juli 2026 die Haltung von Hunden anstrebt, muss einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Hundehaltung vorweisen.
Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.
Halter:innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme der Haltung eine zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen.
Hundehalter:in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird.
Die Hundehalter:in darf den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.
Wir freuen uns Ihnen die bundesweite allg. Sachkunde für Hunde (Theorie und Praxis) nach §13. Abs. 4 Tierschutzgesetz für das Land Niederösterreich und der Stadt Wien bei uns anbieten zu können!
Anmeldung für Theorie und/oder Praxis bitte per Mail an: office@adler-dogs.at
Weitere Informationen, für wen z.B.: Ausnahmen der Sachkunde gelten, finden Sie hier in den FAQs und Erläuterungen des Ministeriums: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faqs/FAQs-Novellen-2.-Tierhaltungsverordnung-und-TSch-Sonderhaltungs-VO.html
Bundesweite allgemeine Sachkunde für Hunde gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz bei ADLER DOGS!
Wir sind von der Stadt Wien und vom Land Niederösterreich für die Abhaltung von Theorie und Praxis anerkannt und autorisiert!
Bildquelle: TIERWISSEN – die offizielle Informationsplattform zum bundesweiten Sachkundenachweis und tiergerechten Haltung in Österreich: www.tierwissen.at
